Unrecht

Unrecht
Un|recht ['ʊnrɛçt], das; -[e]s:
a) dem Recht entgegengesetztes Prinzip:
ein Leben lang gegen das Unrecht ankämpfen.
b) als falsch, verwerflich empfundene Verhaltensweise, Tat:
unrecht/Unrecht haben; sie hat damit ein großes Unrecht begangen.
Syn.: Delikt, Frevel (geh.), Sünde, Verbrechen, Verfehlung, Vergehen, Verstoß.

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ụn|recht 〈Adj.〉
1. nicht recht
2. nicht richtig, falsch
● auf \unrechte Gedanken kommen; \unrecht Gut gedeihet nicht 〈Sprichw.〉; der Brief ist in \unrechte Hände gefallen, gekommen, gelangt an jmdn., für den er nicht bestimmt war; sie fühlt sich dort am \unrechten Platz; zur \unrechten Zeit kommen ● er hat \unrecht/Unrecht bekommen er hat nicht Recht bekommen; ich musste ihm \unrecht/Unrecht geben ich musste ihm sagen, dass er nicht Recht hat; du hast \unrecht/Unrecht du hast nicht Recht, die falsche Ansicht; da hast du nicht ganz \unrecht/Unrecht es trifft zum Teil zu, was du sagst; komme ich \unrecht?; sein: es ist \unrecht, das zu sagen, zu tun; er war der Unrechte dafür; jmdm. \unrecht/Unrecht tun jmdn. zu schlecht beurteilen; etwas Unrechtes tun ● damit ist er bei mir an den Unrechten gekommen ich habe ihn zurückgewiesen; er hat \unrecht an ihr gehandelt; es ist \unrecht von ihm zu ...

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ụn|recht <Adj.> [mhd., ahd. unreht]:
1. (geh.) nicht recht (1 c); nicht richtig; falsch; verwerflich:
eine -e Tat;
es ist u., so etwas zu tun;
u. /Unrecht daran tun (in Bezug auf etw. Bestimmtes unrecht handeln, sich falsch verhalten: du tust u. daran, alles infrage zu stellen).
2.
a) unpassend, nicht recht (1 a):
das ist der -e Ort für diese Angelegenheit;
b) falsch, verkehrt:
auf dem -en Weg sein;
an den Unrechten/die Unrechte geraten (ugs.; falsch 2 a).
3.
u./Unrecht bekommen (nicht recht bekommen);
jmdm. u./Unrecht geben (jmds. Auffassung als falsch bezeichnen);
u./Unrecht haben (nicht recht haben);
jmdm. u./Unrecht tun (jmdn. ungerecht beurteilen, eine nicht gerechtfertigte schlechte Meinung von jmdm. haben, äußern: mit diesem Vorwurf tust du ihm u.)

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Ụn|recht, das; -[e]s [mhd., ahd. unreht]: 1. a) dem Recht, der Gerechtigkeit entgegengesetztes, das Recht, die Gerechtigkeit verneinendes Prinzip: die ein Leben lang gegen das U. ankämpfen (Böll, Erzählungen 404); da ist er aber im U. (hat er Unrecht); *jmdn., sich ins U. setzen (bewirken, dass jmd., man selbst im Unrecht ist): Sein schlechtes Befinden schien mich ins U. zu setzen (Meckel, Suchbild 112); Kohlhaas ist Unrecht geschehen, aber in Verfolgung seines Rechts hat er sich selbst ins U. gesetzt (NJW 19, 1984, 1068); zu U. (fälschlich, irrtümlich; ohne Berechtigung): jmdn. zu U. verdächtigen, verhaften; b) als ↑unrecht (1) empfundene Verhaltensweise, Handlung, Tat: ein schweres U.; ihm ist [ein, viel, großes] U. widerfahren, geschehen; ein U. begehen; U. erleiden; jmdm. ein U. [an]tun, zufügen; c) als Störung der rechtlichen od. sittlichen Ordnung empfundener Zustand, Sachverhalt. 2. <in best. Wendungen:> U. bekommen (nicht Recht bekommen); jmdm. U. geben (jmds. Auffassung als falsch bezeichnen); U. haben (nicht Recht haben).

Universal-Lexikon. 2012.

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